Absolut gewiss jedoch ist, dass der Rasul Allahs (Allahs Segen & Friede seien auf ihm) uns entsprechend der Ereignisse, mit denen der Mensch im Leben nach dem Tod konfrontiert wird, die erforderlichen Bedingungen mitgeteilt und gemäß dieser Bedingungen bestimmte Empfehlungen und Vorschläge unterbreitet hat, damit wir keinen Schaden nehmen und in Frieden und Wohlergehen leben können.
So muss jeder einzelne von uns mit seinem eigenen Verstand und Interesse diese Empfehlungen beurteilen und dementsprechend auch seine eigenen Aktivitäten setzten oder auch sein lassen. Doch das abschließende Rasultat daraus, hat er unwiderruflich zu akzeptieren!
Deshalb steht im erhabenen Koran auch folgender Grundsatz:
“Lâ ikrâha fiyd diyn!”
“In der Ausübung der Religion,in den Ausführungen im Zusammenhang mit der Religion,gibt es keinen Zwang!”
Gemäß diesem Vers haben keine Person, keine Institution und kein Staat das Recht oder die Verpflichtung dazu, eine Person zur Ausführung eines religiösen Gebotes zu zwingen!
Niemand, der den Koran, seine Suren und Verse anerkennt, hat das Recht, eine andere Person zur Ausführung irgendeines religiösen Gebotes zu zwingen!
Grundsätzlich wird all das freiwillig getan werden müssen!
Nehmen wir einmal an, dass Sie einen gewissen Glauben haben, aber Sie gehen aus irgendeinem Grund nicht zum Freitagsgebet. Sie glauben trotzdem an Allah und bezeugen, dass der Koran von Allah kommt und dass Hz. Mohammed (Allahs Segen & Friede seien auf ihm) Sein Rasul ist.
Wenn ich Sie nun unter Androhung irgendeiner Strafe dazu zwingen würde, am Freitagsgebet teilzunehmen und Sie mit innerem Widerstreben, unfreiwillig zum Gebet gehen oder zum Beispiel fasten würden, dann wird ihr Fasten oder ihr Gebet, Sie zum Heuchler und Scheinheiligen machen, weil es aufgrund meiner Nötigung unfreiwillig ausgeführt wurde.
Sie würden dann, zwar unfreiwillig aber dennoch, durch die Ausführung der von mir aufgenötigten Handlungen, auf die Stufe eines Heuchlers herabsteigen und das, obwohl Sie einen gewissen Glauben besitzen.
Aber ich habe kein Recht, irgendjemanden von einem Gläubigen zu einem Heuchler zu degradieren!
Gemäß dem Koran besitzt niemand das Recht,irgendjemanden zur Einhaltung religiöser Gebote zu nötigen!
Der Koran befürwortet, dass die Menschen mit ihrem eigenen Verstand, aus eigener Einsicht heraus, ihren eigenen Weg planen sollen!
Genau aus diesem Grund ist der ISLAM als ein Angebot zu verstehen!
Bei den mit “Bedingungen des Islams” bezeichneten Aktivitäten handelt es sich daher um Angebote! Das erläutert lediglich, dass Sie, wenn Sie dieses und jenes tun, folglich auch mit den entsprechenden Ergebnissen konfrontiert werden und wenn Sie es nicht tun, das Ergebnis wiederum genau dem entsprechend sein wird.
Es bleibt den einzelnen Personen vorbehalten, ob sie diese Angebote annehmen oder ablehnen.