Wenn eine Gemeinschaft einer Frau erlaubt, zusammen mit einem Mann, alleine als Zeuge aufzutreten, dann ist das keinesfalls gegen den “Geist des Korans“, meiner Meinung nach ist es sogar noch besser!
Wenn eine Frau, die in der damaligen Zeit keinen Anteil am Erbe hatte, wenigstens das Recht bekommen hat, halb soviel wie ein Mann zu erben, dann soll das nicht heißen, dass man ihr auf gar keinen Fall mehr geben soll! ... Im Gegenteil, dem Geist des Korans entsprechend, ist es ein Zeichen für die Weiterentwicklung der Gesellschaft, wenn man die Teile einer Erbschaft gleich verteilt!
Der Koran hat mit seinen Bestimmungen eine untere Grenze geschaffen, die nicht zu unterschreiten ist. Aber meiner Ansicht nach, hat der Geist des Korans eine fortschrittliche Entwicklung nicht begrenzt!
Aus diesem Grunde ist es nicht mehr notwendig, dass nach dem Koran, der keinerlei Grenzen für eine fortschreitende Entwicklung gesetzt hat und der solch eine zukunftsorientierte Auffassung vertritt, dass noch einmal ein neues Buch kommt und so ist Hz. Mohammed, Friede sei mit ihm “Hatemin Nebi“ der letzte Nebi Allahs!
Der Koran, der auf dem Wege des “Risâlet“ das System von der Seite der Lebensumstände nach dem Tode und die Möglichkeiten, Allah zu erkennen, beschrieben hat, verbesserte auf dem Wege des “Nübüwwet“ die Menschenrechte, so gut wie es zu der damaligen Zeit ging. Er hat die Menschenrechte weiterentwickelt und als eine untere Basisgrenze aufgezeigt. Aber er hat es nicht verboten, diese Grenze mit der Zeit durch Weiterentwicklung zu überschreiten!
Das ist das Grundprinzip vom “Geist des Korans“, soweit ich ihn verstanden habe. Dieser sorgt dafür, dass dieses Heilige Buch bis in alle Ewigkeit seine Aktualität behält und somit das Erscheinen eines weiteren Buches unnötig macht! ...
27.9.1998